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BET365 GROUP LIMITED

Private Limited Company (Ltd) · STOKE-ON-TRENT, Vereinigtes Königreich · LEI 549300443O9UDLQNOW02
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

BET365 GROUP LIMITED ist im Vereinigten Königreich registriert und im Register „Unternehmensregister Companies House“ unter der Nummer 04241161 eingetragen. Die Rechtsform ist Private Limited Company (Ltd) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich). BET365 GROUP LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 24. März 2016 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 10. September 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 10. September 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPrivate Limited Company (Ltd)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich)
RegisterUnternehmensregister Companies House · Website des Registers
Registernummer04241161
RegisterstelleCompanies House
RechtsordnungVereinigtes Königreich
SitzanschriftBET365 HOUSE, MEDIA WAY, ST1 5SZ STOKE-ON-TRENT, Vereinigtes Königreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)26.06.2001
LEI549300443O9UDLQNOW02
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben24.03.2016
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert10.09.2026
Nächste LEI-Erneuerung10.09.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

BET365 GROUP LIMITED diese Einheit
HILLSIDE (NEW MEDIA) LIMITED Vereinigtes Königreich abgelaufen
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 2 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)