ENDEFR
Startseite › Indien › BIIF INFRASTRUCTURE PRIVATE LIMITED

BIIF INFRASTRUCTURE PRIVATE LIMITED

Private Limited Company (Pvt Ltd) · MUMBAI, Indien · LEI 335800M9IDWNP9CNOW30
LEI aktiv

Kurzprofil

BIIF INFRASTRUCTURE PRIVATE LIMITED ist in Indien registriert und im Register „Unternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs)“ unter der Nummer U42101MH2025PTC461596 eingetragen. Die Rechtsform ist Private Limited Company (Pvt Ltd) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Indien). An GLEIF ist keine Muttergesellschaft gemeldet. Begründung laut GLEIF: Die Angaben zur Muttergesellschaft sind nicht öffentlich, wegen rechtlicher Hindernisse, möglicher Nachteile oder fehlender Zustimmung. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 13. Mai 2026 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 13. Mai 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 13. Mai 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPrivate Limited Company (Pvt Ltd)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Indien)
RegisterUnternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs) · Website des Registers
RegisternummerU42101MH2025PTC461596
RegisterstelleMinistry of Corporate Affairs
RechtsordnungIndien
Sitzanschrift33RD FLOOR, SUNSHINE TOWER, SENAPATI BAPAT MARG, 400013 MUMBAI, Indien
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)28.11.2025
LEI335800M9IDWNP9CNOW30
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben13.05.2026
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert13.05.2026
Nächste LEI-Erneuerung13.05.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

BIIF INFRASTRUCTURE PRIVATE LIMITED diese Einheit
SHRI AMARNATHJI TUNNELWAY PRIVATE LIMITED Indien

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Angaben zur Muttergesellschaft sind nicht öffentlich, wegen rechtlicher Hindernisse, möglicher Nachteile oder fehlender Zustimmung.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Angaben zur Muttergesellschaft sind nicht öffentlich, wegen rechtlicher Hindernisse, möglicher Nachteile oder fehlender Zustimmung.

Direkte Tochtergesellschaften (1)