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BIRLA GROUP HOLDINGS PRIVATE LIMITED

Private Limited Company (Pvt Ltd) · MUMBAI, Indien · LEI 335800ILCQTLE8K8I628
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

BIRLA GROUP HOLDINGS PRIVATE LIMITED ist in Indien registriert und im Register „Unternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs)“ unter der Nummer U67120MH1980PTC023476 eingetragen. Die Rechtsform ist Private Limited Company (Pvt Ltd) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Indien). BIRLA GROUP HOLDINGS PRIVATE LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 5 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 5 direkte Tochtergesellschaften erfasst. Der LEI wurde am 11. März 2020 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 13. Januar 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 10. März 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPrivate Limited Company (Pvt Ltd)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Indien)
RegisterUnternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs) · Website des Registers
RegisternummerU67120MH1980PTC023476
RegisterstelleMinistry of Corporate Affairs
RechtsordnungIndien
SitzanschriftINDUSTRY HOUSE, 1ST FLOOR, 159 CHURCHGATE RECLAMATION, 400020 MUMBAI, Indien
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)20.11.1980
LEI335800ILCQTLE8K8I628
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben11.03.2020
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert13.01.2026
Nächste LEI-Erneuerung10.03.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Gesamte Gruppe ansehen: 5 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (5)