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BMAT MUSIC INNOVATION S.L.

Sociedad de Responsabilidad Limitada (S.L.) · Barcelona, Spanien · LEI 959800UY5Y8LC39APW44
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

BMAT MUSIC INNOVATION S.L. ist in Spanien registriert und im Register „Handelsregister (Registro Mercantil)“ unter der Nummer 1000378536784 eingetragen. Die Rechtsform ist Sociedad de Responsabilidad Limitada (S.L.) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Spanien). BMAT MUSIC INNOVATION S.L. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 22. Januar 2024 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 16. August 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 22. Januar 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformSociedad de Responsabilidad Limitada (S.L.)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Spanien)
RegisterHandelsregister (Registro Mercantil) · Website des Registers
Registernummer1000378536784
RegisterstelleRegistradores de España (Colegio de Registradores de la Propiedad, Mercantiles y de Bien Muebles de España)
RechtsordnungSpanien
SitzanschriftC. de Roses 39-41, 08028 Barcelona, Spanien
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)23.12.2019
LEI959800UY5Y8LC39APW44
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben22.01.2024
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert16.08.2026
Nächste LEI-Erneuerung22.01.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

BMAT MUSIC INNOVATION S.L. diese Einheit
BMAT LICENSING S.L. (SOCIEDAD UNIPERSONAL) Spanien

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)