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BMD PRIVATE LIMITED

Private Limited Company (Pvt Ltd) · BANSWARA, Indien · LEI 335800CNISGJQIH65W55
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

BMD PRIVATE LIMITED ist in Indien registriert und im Register „Unternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs)“ unter der Nummer U18101RJ1996PTC012501 eingetragen. Die Rechtsform ist Private Limited Company (Pvt Ltd) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Indien). BMD PRIVATE LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 5. Februar 2018 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 7. Januar 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 4. Februar 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPrivate Limited Company (Pvt Ltd)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Indien)
RegisterUnternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs) · Website des Registers
RegisternummerU18101RJ1996PTC012501
RegisterstelleMinistry of Corporate Affairs
RechtsordnungIndien
SitzanschriftVILLAGE- MORDI, THL. GHATOL, 327001 BANSWARA, Indien
Anschrift der HauptverwaltungBHILWARA TOWERS, A-12, 201301 NOIDA, Indien
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)21.08.1996
LEI335800CNISGJQIH65W55
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben05.02.2018
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert07.01.2026
Nächste LEI-Erneuerung04.02.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

BMD PRIVATE LIMITED diese Einheit
BMD POWER PRIVATE LIMITED Indien

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)