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BODIL ANDERSEN HOLDING ApS

Anpartsselskab (ApS) · Holbaek, Dänemark · LEI 254900ARZVNN5B6POI26
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

BODIL ANDERSEN HOLDING ApS ist in Dänemark registriert und im Register „Zentrales Unternehmensregister (CVR)“ unter der Nummer 25076486 eingetragen. Die Rechtsform ist Anpartsselskab (ApS) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Dänemark). BODIL ANDERSEN HOLDING ApS ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 22. Mai 2019 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 23. Mai 2024 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 22. Mai 2024 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 22. Mai 2024 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformAnpartsselskab (ApS)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Dänemark)
RegisterZentrales Unternehmensregister (CVR) · Website des Registers
Registernummer25076486
RegisterstelleErhvervsstyrelsen
RechtsordnungDänemark
SitzanschriftPakhusstraede 11, 4. th, 4300 Holbaek, Dänemark
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)22.11.2013
LEI254900ARZVNN5B6POI26
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben22.05.2019
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert23.05.2024
Nächste LEI-Erneuerung22.05.2024
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

BODIL ANDERSEN HOLDING ApS diese Einheit
Ejendommen Ahlgade 32 Holbaek ApS Dänemark

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)