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Boppeslach Holding B.V.

besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) · Burgum, Niederlande · LEI 724500VKKSH9QOLTFR81
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

Boppeslach Holding B.V. ist in den Niederlanden registriert und im Register „Handelsregister (KvK)“ unter der Nummer 34291838 eingetragen. Die Rechtsform ist besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande). Boppeslach Holding B.V. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst. Der LEI wurde am 17. Oktober 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 17. Oktober 2025 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 17. Oktober 2026 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformbesloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande)
RegisterHandelsregister (KvK) · Website des Registers
Registernummer34291838
RegisterstelleKamer van Koophandel
RechtsordnungNiederlande
SitzanschriftSchoolstraat 98, 9251ED Burgum, Niederlande
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)08.01.2008
LEI724500VKKSH9QOLTFR81
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben17.10.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert17.10.2025
Nächste LEI-Erneuerung17.10.2026
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Boppeslach Holding B.V. diese Einheit
Boppeslach Trading B.V. Niederlande
Qudos B.V. Niederlande
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (2)