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BRIDGES FUND MANAGEMENT LIMITED

Private Limited Company (Ltd) · LONDON, Vereinigtes Königreich · LEI 213800O52LHC4VANEU66
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

BRIDGES FUND MANAGEMENT LIMITED ist im Vereinigten Königreich registriert und im Register „Unternehmensregister Companies House“ unter der Nummer 10401079 eingetragen. Die Rechtsform ist Private Limited Company (Ltd) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich). BRIDGES FUND MANAGEMENT LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst. Der LEI wurde am 9. August 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 13. Februar 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 14. April 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPrivate Limited Company (Ltd)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich)
RegisterUnternehmensregister Companies House · Website des Registers
Registernummer10401079
RegisterstelleCompanies House
RechtsordnungVereinigtes Königreich
Sitzanschrift38 SEYMOUR STREET, W1H 7BP LONDON, Vereinigtes Königreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)29.09.2016
LEI213800O52LHC4VANEU66
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben09.08.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert13.02.2026
Nächste LEI-Erneuerung14.04.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

BRIDGES FUND MANAGEMENT LIMITED diese Einheit
BIRCHGROVE (MILL HILL) LLP Vereinigtes Königreich
BRIDGES OUTCOMES LIMITED Vereinigtes Königreich
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (2)