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BRIGHTHOUSE INVESTMENT ADVISERS, LLC

Limited Liability Company · WILMINGTON, Vereinigte Staaten · LEI 2549004AWVOLKGD2XX21
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

BRIGHTHOUSE INVESTMENT ADVISERS, LLC ist in den Vereinigten Staaten registriert. Die Rechtsform ist Limited Liability Company – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC) (Vereinigte Staaten). BRIGHTHOUSE INVESTMENT ADVISERS, LLC ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 3 Tochtergesellschaften in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 3 direkte Tochtergesellschaften erfasst. Der LEI wurde am 31. Dezember 2025 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 31. Dezember 2025 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 31. Dezember 2026 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformLimited Liability Company
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC) (Vereinigte Staaten)
Register · Website des Registers
Registernummer3336366
RegisterstelleDivision of Corporations, Department of State
RechtsordnungVereinigte Staaten (US-DE)
SitzanschriftC/O THE CORPORATION TRUST COMPANY, CORPORATION TRUST CENTER, 19801 WILMINGTON, Vereinigte Staaten
Anschrift der Hauptverwaltung11225 NORTH COMMUNITY HOUSE ROAD, 28277 Charlotte, Vereinigte Staaten
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)01.01.2001
LEI2549004AWVOLKGD2XX21
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben31.12.2025
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert31.12.2025
Nächste LEI-Erneuerung31.12.2026
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Gesamte Gruppe ansehen: 3 Tochtergesellschaften in 2 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (3)