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BRITISH BROADCASTING CORPORATION

Royal Charter Company · LONDON, Vereinigtes Königreich · LEI 5493000IBP32UQZ0KL24
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

BRITISH BROADCASTING CORPORATION ist im Vereinigten Königreich registriert und im Register „Unternehmensregister Companies House“ unter der Nummer RC000057 eingetragen. Die Rechtsform ist Royal Charter Company. BRITISH BROADCASTING CORPORATION ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 14 Tochtergesellschaften in 4 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 4 direkte Tochtergesellschaften erfasst; bei 2 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 24. Dezember 2013 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 1. Juli 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 4. Juli 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformRoyal Charter Company
RegisterUnternehmensregister Companies House · Website des Registers
RegisternummerRC000057
RegisterstelleCompanies House
RechtsordnungVereinigtes Königreich
SitzanschriftNEW BROADCASTING HOUSE, W1A 1AA LONDON, Vereinigtes Königreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)23.12.2013
LEI5493000IBP32UQZ0KL24
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben24.12.2013
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert01.07.2026
Nächste LEI-Erneuerung04.07.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

BRITISH BROADCASTING CORPORATION diese Einheit
BBC COMMERCIAL LIMITED Vereinigtes Königreich
BBC MEDIA ACTION Vereinigtes Königreich abgelaufen
BBC PROPERTY DEVELOPMENT LIMITED Vereinigtes Königreich abgelaufen
BBC WORLD SERVICE INDIA PRIVATE LIMITED Indien
Gesamte Gruppe ansehen: 14 Tochtergesellschaften in 4 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (4)