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BROAD PEAK MASTER FUND II LTD.

company limited by shares (Ltd) · George Town, Kaimaninseln · LEI 549300DLCH305SFSQD74
LEI aktivFondsKonzernmutter

Kurzprofil

BROAD PEAK MASTER FUND II LTD. ist auf den Kaimaninseln registriert. Die Rechtsform ist company limited by shares (Ltd) – Kapitalgesellschaft (Kaimaninseln). BROAD PEAK MASTER FUND II LTD. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 22. April 2013 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 15. April 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 24. November 2026 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformcompany limited by shares (Ltd)
Kapitalgesellschaft (Kaimaninseln)
Register · Website des Registers
Registernummer1449932
RegisterstelleCayman Islands Monetary Authority
RechtsordnungKaimaninseln
SitzanschriftPO Box 309, KY1-1104 George Town, Kaimaninseln
Anschrift der Hauptverwaltungc/o BROAD PEAK INVESTMENT ADVISERS PTE. LTD., 238855 SINGAPORE, Singapur
KategorieFonds
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)04.12.2017
LEI549300DLCH305SFSQD74
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben22.04.2013
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert15.04.2026
Nächste LEI-Erneuerung24.11.2026
Bestätigung des LEI-Datensatzesteilweise bestätigt

Konzernzugehörigkeit

BROAD PEAK MASTER FUND II LTD. diese Einheit
Emory Investments Limited Kaimaninseln abgelaufen
FORT CANNING INVESTMENTS PTE. LTD. Singapur
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 2 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (2)