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BSCPL INFRASTRUCTURE LIMITED

Public Limited Company (Ltd) · HYDERABAD, Indien · LEI 3358008NO8RH1ZKSUK31
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

BSCPL INFRASTRUCTURE LIMITED ist in Indien registriert und im Register „Unternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs)“ unter der Nummer U45203TG1998PLC029154 eingetragen. Die Rechtsform ist Public Limited Company (Ltd) – Aktiengesellschaft (Indien). BSCPL INFRASTRUCTURE LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von einer oder mehreren natürlichen Personen ohne zwischengeschaltete juristische Person kontrolliert. GLEIF nennt sie nicht, AssetCensus ebenfalls nicht. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst. Der LEI wurde am 19. März 2018 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 4. März 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 18. März 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPublic Limited Company (Ltd)
Aktiengesellschaft (Indien)
RegisterUnternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs) · Website des Registers
RegisternummerU45203TG1998PLC029154
RegisterstelleMinistry of Corporate Affairs
RechtsordnungIndien
SitzanschriftM. NO. 8-2-502/1/A,, JIVI TOWERS, 500034 HYDERABAD, Indien
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)30.03.1998
LEI3358008NO8RH1ZKSUK31
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben19.03.2018
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert04.03.2026
Nächste LEI-Erneuerung18.03.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

BSCPL INFRASTRUCTURE LIMITED diese Einheit
BSC- C AND C- KURALI TOLL ROAD LIMITED. Indien
CHILAKALURIPET BYPASS PRIVATE LIMITED Indien
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von einer oder mehreren natürlichen Personen ohne zwischengeschaltete juristische Person kontrolliert. GLEIF nennt sie nicht, AssetCensus ebenfalls nicht.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von einer oder mehreren natürlichen Personen ohne zwischengeschaltete juristische Person kontrolliert. GLEIF nennt sie nicht, AssetCensus ebenfalls nicht.

Direkte Tochtergesellschaften (2)