ENDEFR
Startseite › Vereinigtes Königreich › BTG PLC

BTG PLC

Public Limited Company (PLC) · LONDON, Vereinigtes Königreich · LEI 213800DCVRNVRVINH968
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

BTG PLC ist im Vereinigten Königreich registriert und im Register „Unternehmensregister Companies House“ unter der Nummer 02670500 eingetragen. Die Rechtsform ist Public Limited Company (PLC) – Aktiengesellschaft (Vereinigtes Königreich). BTG PLC ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 1. November 2016 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 2. November 2019 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 1. November 2019 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 1. November 2019 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformPublic Limited Company (PLC)
Aktiengesellschaft (Vereinigtes Königreich)
RegisterUnternehmensregister Companies House · Website des Registers
Registernummer02670500
RegisterstelleCompanies House
RechtsordnungVereinigtes Königreich
Sitzanschrift5 FLEET PLACE, EC4M 7RD LONDON, Vereinigtes Königreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
LEI213800DCVRNVRVINH968
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben01.11.2016
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert02.11.2019
Nächste LEI-Erneuerung01.11.2019
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

BTG PLC diese Einheit
BTG INTERNATIONAL LIMITED Vereinigtes Königreich abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)