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Burger King SEE

Société anonyme (SA) · Elsene, Belgien · LEI 8755000N5VRFJ4ZHCJ85
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

Burger King SEE ist in Belgien registriert und im Register „Zentrale Unternehmensdatenbank (ZUD/KBO/BCE)“ unter der Nummer 0563752320 eingetragen. Die Rechtsform ist Société anonyme (SA) – Aktiengesellschaft (Belgien). Burger King SEE ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 13. Dezember 2019 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 17. April 2026 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 12. Oktober 2022 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 12. Oktober 2022 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformSociété anonyme (SA)
Aktiengesellschaft (Belgien)
RegisterZentrale Unternehmensdatenbank (ZUD/KBO/BCE) · Website des Registers
Registernummer0563752320
RegisterstelleFederale Overheidsdienst Economie / Service Public Fédéral Economie
RechtsordnungBelgien
SitzanschriftLouizalaan 489, 1050 Elsene, Belgien
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
LEI8755000N5VRFJ4ZHCJ85
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben13.12.2019
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert17.04.2026
Nächste LEI-Erneuerung12.10.2022
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Burger King SEE diese Einheit
BURGER KING RESTAURANTS ITALIA S.P.A. Italien

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)