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C.E. INFO SYSTEMS LIMITED

Public Limited Company (Ltd) · NEW DELHI, Indien · LEI 984500646EO8AC88C889
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

C.E. INFO SYSTEMS LIMITED ist in Indien registriert und im Register „Unternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs)“ unter der Nummer L74899DL1995PLC065551 eingetragen. Die Rechtsform ist Public Limited Company (Ltd) – Aktiengesellschaft (Indien). C.E. INFO SYSTEMS LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 23. Juli 2020 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 25. Mai 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 23. Juli 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPublic Limited Company (Ltd)
Aktiengesellschaft (Indien)
RegisterUnternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs) · Website des Registers
RegisternummerL74899DL1995PLC065551
RegisterstelleMinistry of Corporate Affairs
RechtsordnungIndien
SitzanschriftFIRST, SECOND & THIRD FLOOR, PLOT NO. 237, OKHLA INDUSTRIAL ESTATE, PHASE-III, 110020 NEW DELHI, Indien
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)17.02.1995
LEI984500646EO8AC88C889
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben23.07.2020
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert25.05.2026
Nächste LEI-Erneuerung23.07.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

C.E. INFO SYSTEMS LIMITED diese Einheit
GTROPY SYSTEMS PRIVATE LIMITED Indien abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)