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Caesars Entertainment Corporation

Corporation · Wilmington, Vereinigte Staaten · LEI 529900CJT4VQO26ONP04
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

Caesars Entertainment Corporation ist in den Vereinigten Staaten registriert. Caesars Entertainment Corporation ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 17. Dezember 2018 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 15. Juli 2021 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 17. Dezember 2019 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 17. Dezember 2019 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformCorporation
Register · Website des Registers
Registernummer2212340
RegisterstelleDivision of Corporations, Department of State
RechtsordnungVereinigte Staaten (US-DE)
Sitzanschriftc/o Corporation Service Company, 251 Little Falls Drive, 19808 Wilmington, Vereinigte Staaten
Anschrift der HauptverwaltungOne Caesars Palace Drive, 89109 Las Vegas, Vereinigte Staaten
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
LEI529900CJT4VQO26ONP04
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben17.12.2018
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert15.07.2021
Nächste LEI-Erneuerung17.12.2019
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Caesars Entertainment Corporation diese Einheit
CAESARS RESORT COLLECTION, LLC Vereinigte Staaten abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)