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CALLEIS INFRASTRUCTURE PRIVATE LIMITED

Private Limited Company (Pvt Ltd) · NEW DELHI, Indien · LEI 335800EMSAYS22DS1K95
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

CALLEIS INFRASTRUCTURE PRIVATE LIMITED ist in Indien registriert und im Register „Unternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs)“ unter der Nummer U70101DL2011PTC218651 eingetragen. Die Rechtsform ist Private Limited Company (Pvt Ltd) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Indien). CALLEIS INFRASTRUCTURE PRIVATE LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 4. Februar 2020 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 9. Dezember 2025 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 3. Februar 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPrivate Limited Company (Pvt Ltd)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Indien)
RegisterUnternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs) · Website des Registers
RegisternummerU70101DL2011PTC218651
RegisterstelleMinistry of Corporate Affairs
RechtsordnungIndien
Sitzanschrift296, FOREST LANE,, SAINIK FARMS,, 110068 NEW DELHI, Indien
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)04.05.2011
LEI335800EMSAYS22DS1K95
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben04.02.2020
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert09.12.2025
Nächste LEI-Erneuerung03.02.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

CALLEIS INFRASTRUCTURE PRIVATE LIMITED diese Einheit
CLIVEDALE HOLDINGS LIMITED Jersey

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)