ENDEFR
Startseite › Kaimaninseln › CARLYLE PARTNERS VII CAYMAN, L.P.

CARLYLE PARTNERS VII CAYMAN, L.P.

limited partnership (LP) · George Town, Kaimaninseln · LEI 549300D6RWHIAALM9K71
LEI abgelaufenFonds

Kurzprofil

CARLYLE PARTNERS VII CAYMAN, L.P. ist auf den Kaimaninseln registriert. Die Rechtsform ist limited partnership (LP). An GLEIF ist keine Muttergesellschaft gemeldet. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 26. März 2018 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 3. August 2023 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 9. November 2021 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 9. November 2021 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

Rechtsformlimited partnership (LP)
Register · Website des Registers
Registernummer1784532
RegisterstelleCayman Islands Monetary Authority
RechtsordnungKaimaninseln
SitzanschriftC/O Walkers Corporate Limited, Cayman Corporate Centre, KY1-9008 George Town, Kaimaninseln
Anschrift der Hauptverwaltung1001 Pennsylvania Avenue Northwest, 20004 Washington, Vereinigte Staaten
KategorieFonds
Statusaktiv
LEI549300D6RWHIAALM9K71
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben26.03.2018
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert03.08.2023
Nächste LEI-Erneuerung09.11.2021
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

CARLYLE PARTNERS VII CAYMAN, L.P. diese Einheit
CARLYLE PARTNERS VII CAYMAN HOLDINGS, L.P. Kaimaninseln abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)