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CARLYLE PARTNERS VII, L.P.

Limited Partnership · WILMINGTON, Vereinigte Staaten · LEI 549300F8LRP7EYGJD520
LEI abgelaufenFondsKonzernmutter

Kurzprofil

CARLYLE PARTNERS VII, L.P. ist in den Vereinigten Staaten registriert. Die Rechtsform ist Limited Partnership – Kommanditgesellschaft (Vereinigte Staaten). CARLYLE PARTNERS VII, L.P. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. Der LEI wurde am 26. März 2018 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 4. August 2023 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 9. November 2021 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 9. November 2021 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformLimited Partnership
Kommanditgesellschaft (Vereinigte Staaten)
Register · Website des Registers
Registernummer6442898
RegisterstelleDivision of Corporations, Department of State
RechtsordnungVereinigte Staaten (US-DE)
SitzanschriftC/O THE CORPORATION TRUST COMPANY, CORPORATION TRUST CENTER 1209 ORANGE ST, 19801 WILMINGTON, Vereinigte Staaten
Anschrift der Hauptverwaltung1001 Pennsylvania Avenue Northwest, 20004 Washington, Vereinigte Staaten
KategorieFonds
Statusaktiv
LEI549300F8LRP7EYGJD520
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben26.03.2018
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert04.08.2023
Nächste LEI-Erneuerung09.11.2021
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

CARLYLE PARTNERS VII, L.P. diese Einheit

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.