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CASTLEFORGE PARTNERS III L.P.

limited partnership (without separate legal personality) · ST PETER PORT, Guernsey · LEI 213800SDQF1U3IKOL682
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

CASTLEFORGE PARTNERS III L.P. ist auf Guernsey registriert und im Register „Limited Partnerships Register“ unter der Nummer 3273 eingetragen. Die Rechtsform ist limited partnership (without separate legal personality). CASTLEFORGE PARTNERS III L.P. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 24. Oktober 2019 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 23. Januar 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 31. Januar 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformlimited partnership (without separate legal personality)
RegisterLimited Partnerships Register · Website des Registers
Registernummer3273
RegisterstelleGuernsey Registry
RechtsordnungGuernsey
Sitzanschrift2nd Floor, Dorey Court, Elizabeth Avenue, GY1 2HT ST PETER PORT, Guernsey
Anschrift der Hauptverwaltung2ND FLOOR, WINDSOR HOUSE, GY1 1WF ST PETER PORT, Guernsey
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)26.02.2019
LEI213800SDQF1U3IKOL682
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben24.10.2019
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert23.01.2026
Nächste LEI-Erneuerung31.01.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

CASTLEFORGE PARTNERS III L.P. diese Einheit
GOLDEN LANE LIMITED Guernsey abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.
  • Oberste Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.

Direkte Tochtergesellschaften (1)