ENDEFR
Startseite › Vereinigtes Königreich › CINVEN PARTNERS LLP

CINVEN PARTNERS LLP

Limited Liability Partnership (limited liability partnership) · LONDON, Vereinigtes Königreich · LEI 213800CKYNZQQQDNLP93
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

CINVEN PARTNERS LLP ist im Vereinigten Königreich registriert und im Register „Unternehmensregister Companies House“ unter der Nummer OC366256 eingetragen. Die Rechtsform ist Limited Liability Partnership (limited liability partnership). CINVEN PARTNERS LLP ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind. Der LEI wurde am 20. Februar 2014 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 21. Januar 2019 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 20. Februar 2017 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 20. Februar 2017 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformLimited Liability Partnership (limited liability partnership)
RegisterUnternehmensregister Companies House · Website des Registers
RegisternummerOC366256
RegisterstelleCompanies House
RechtsordnungVereinigtes Königreich
SitzanschriftWARWICK COURT, 5 PATERNOSTER SQUARE, EC4M 7AG LONDON, Vereinigtes Königreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
LEI213800CKYNZQQQDNLP93
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben20.02.2014
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert21.01.2019
Nächste LEI-Erneuerung20.02.2017
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

CINVEN PARTNERS LLP diese Einheit

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.
  • Oberste Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.