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COLLEGE LOAN CORPORATION

Profit Corporation (Inc.) · Las Vegas, Vereinigte Staaten · LEI 254900S4GIX2AOG98X92
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

COLLEGE LOAN CORPORATION ist in den Vereinigten Staaten registriert. Die Rechtsform ist Profit Corporation (Inc.). COLLEGE LOAN CORPORATION ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 3 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 3 direkte Tochtergesellschaften erfasst; bei 3 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 19. Februar 2019 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 15. Dezember 2025 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 19. Dezember 2026 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformProfit Corporation (Inc.)
Register · Website des Registers
RegisternummerNV20091418173
RegisterstelleBusiness Center (Secretary of State)
RechtsordnungVereinigte Staaten (US-NV)
SitzanschriftC/O Saltzman Mugan Dushoff, PLLC, 1835 Village Center Circle, 89134 Las Vegas, Vereinigte Staaten
Anschrift der Hauptverwaltung350 S. Rampart Blvd., 89145 Las Vegas, Vereinigte Staaten
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)08.07.2009
LEI254900S4GIX2AOG98X92
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben19.02.2019
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert15.12.2025
Nächste LEI-Erneuerung19.12.2026
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

COLLEGE LOAN CORPORATION diese Einheit
COLLEGE LOAN CORPORATION TRUST 2005-2 Vereinigte Staaten abgelaufen
COLLEGE LOAN CORPORATION TRUST I Vereinigte Staaten abgelaufen
COLLEGE LOAN CORPORATION TRUST II Vereinigte Staaten abgelaufen
Gesamte Gruppe ansehen: 3 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (3)