Combilo Beheer B.V.
Kurzprofil
Combilo Beheer B.V. ist in den Niederlanden registriert und im Register „Handelsregister (KvK)“ unter der Nummer 29027339 eingetragen. Die Rechtsform ist besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande). Combilo Beheer B.V. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. Der LEI wurde am 17. Februar 2014 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 17. Februar 2021 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 17. Februar 2021 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).
Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.
Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)
- Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 17. Februar 2021 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.
Stammdaten
| Rechtsform | besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande) |
|---|---|
| Register | Handelsregister (KvK) · Website des Registers |
| Registernummer | 29027339 |
| Registerstelle | Kamer van Koophandel |
| Rechtsordnung | Niederlande |
| Sitzanschrift | Transportweg 23, 2742RH Waddinxveen, Niederlande |
| Kategorie | Unternehmen oder sonstige juristische Person |
| Status | aktiv |
| Gründung (laut GLEIF) | 21.05.1984 |
| LEI | 724500WDOS8PTY0ZV496 |
| LEI-Status | abgelaufen |
| LEI erstmals vergeben | 17.02.2014 |
| LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert | 17.02.2021 |
| Nächste LEI-Erneuerung | 17.02.2021 |
| Bestätigung des LEI-Datensatzes | vollständig bestätigt |
Konzernzugehörigkeit
Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet
- Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
- Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.