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CONCORD CONTROL SYSTEMS LIMITED

Public Limited Company (Ltd) · LUCKNOW, Indien · LEI 33580058KWGDPO2GSZ60
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

CONCORD CONTROL SYSTEMS LIMITED ist in Indien registriert und im Register „Unternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs)“ unter der Nummer L31908UP2011PLC043229 eingetragen. Die Rechtsform ist Public Limited Company (Ltd) – Aktiengesellschaft (Indien). CONCORD CONTROL SYSTEMS LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von einer oder mehreren natürlichen Personen ohne zwischengeschaltete juristische Person kontrolliert. GLEIF nennt sie nicht, AssetCensus ebenfalls nicht. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 12. September 2022 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 24. Juli 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 20. September 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPublic Limited Company (Ltd)
Aktiengesellschaft (Indien)
RegisterUnternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs) · Website des Registers
RegisternummerL31908UP2011PLC043229
RegisterstelleMinistry of Corporate Affairs
RechtsordnungIndien
SitzanschriftG-36 U.P.S.I.D.C, INDUSTRIAL AREA DEVA ROAD CHINHAT LUCKNOW, 226019 LUCKNOW, Indien
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)18.01.2011
LEI33580058KWGDPO2GSZ60
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben12.09.2022
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert24.07.2026
Nächste LEI-Erneuerung20.09.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

CONCORD CONTROL SYSTEMS LIMITED diese Einheit
FUSION ELECTRONICS PRIVATE LIMITED Indien

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von einer oder mehreren natürlichen Personen ohne zwischengeschaltete juristische Person kontrolliert. GLEIF nennt sie nicht, AssetCensus ebenfalls nicht.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von einer oder mehreren natürlichen Personen ohne zwischengeschaltete juristische Person kontrolliert. GLEIF nennt sie nicht, AssetCensus ebenfalls nicht.

Direkte Tochtergesellschaften (1)