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Convexity Capital Master Fund L.P.

limited partnership (LP) · George Town, Kaimaninseln · LEI 5493005NGOQM1YRHPZ48
LEI abgelaufenFondsKonzernmutter

Kurzprofil

Convexity Capital Master Fund L.P. ist auf den Kaimaninseln registriert. Die Rechtsform ist limited partnership (LP). Convexity Capital Master Fund L.P. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 5. Dezember 2012 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 3. August 2023 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 27. August 2020 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 27. August 2020 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

Rechtsformlimited partnership (LP)
Register · Website des Registers
Registernummer609324
RegisterstelleCayman Islands Monetary Authority
RechtsordnungKaimaninseln
SitzanschriftC/O Intertrust Corporate Services (Cayman) Limited, 190 Elgin Avenue, KY1-9005 George Town, Kaimaninseln
KategorieFonds
Statusaktiv
LEI5493005NGOQM1YRHPZ48
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben05.12.2012
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert03.08.2023
Nächste LEI-Erneuerung27.08.2020
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Convexity Capital Master Fund L.P. diese Einheit
CONVEXITY CAPITAL TRADING LTD. Kaimaninseln abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)