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CORNELIUS GROUP PLC

Public Limited Company (PLC) · Bishop's Stortford, Vereinigtes Königreich · LEI 213800GY8MYGMZAF2Y35
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

CORNELIUS GROUP PLC ist im Vereinigten Königreich registriert und im Register „Unternehmensregister Companies House“ unter der Nummer 01936460 eingetragen. Die Rechtsform ist Public Limited Company (PLC) – Aktiengesellschaft (Vereinigtes Königreich). CORNELIUS GROUP PLC ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 24. Februar 2014 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 30. September 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 30. September 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPublic Limited Company (PLC)
Aktiengesellschaft (Vereinigtes Königreich)
RegisterUnternehmensregister Companies House · Website des Registers
Registernummer01936460
RegisterstelleCompanies House
RechtsordnungVereinigtes Königreich
SitzanschriftCornelius House, Woodside Dunmow Road, CM23 5RG Bishop's Stortford, Vereinigtes Königreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)06.08.1985
LEI213800GY8MYGMZAF2Y35
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben24.02.2014
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert30.09.2026
Nächste LEI-Erneuerung30.09.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

CORNELIUS GROUP PLC diese Einheit
CORNELIUS POLSKA SPÓŁKA Z OGRANICZONĄ ODPOWIEDZIALNOŚCIĄ Polen abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)