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Cornerstone MOB Fund VI, LLC

Limited Liability Company · Indianapolis, Vereinigte Staaten · LEI 254900CXDH8FQ6ZLL721
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

Cornerstone MOB Fund VI, LLC ist in den Vereinigten Staaten registriert. Die Rechtsform ist Limited Liability Company. Cornerstone MOB Fund VI, LLC ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst; bei 2 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 4. Januar 2023 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 8. Dezember 2025 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 4. Januar 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformLimited Liability Company
Register · Website des Registers
Registernummer202101281457307
RegisterstelleBusiness Services Division (Secretary of State)
RechtsordnungVereinigte Staaten (US-IN)
SitzanschriftC/O Brian R. Bouggy, 500 East 96th Street, 46240 Indianapolis, Vereinigte Staaten
Anschrift der Hauptverwaltung8902 N Meridian Street, 46260 Indianapolis, Vereinigte Staaten
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)28.01.2021
LEI254900CXDH8FQ6ZLL721
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben04.01.2023
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert08.12.2025
Nächste LEI-Erneuerung04.01.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Cornerstone MOB Fund VI, LLC diese Einheit
CCI NEWBURGH, LLC Vereinigte Staaten abgelaufen
CCI PONTIAC, LLC Vereinigte Staaten abgelaufen
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (2)