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CREDITINCOME LIMITED

Private Limited Company (Ltd) · LONDON, Vereinigtes Königreich · LEI 213800EKQHS1O28EVO27
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

CREDITINCOME LIMITED ist im Vereinigten Königreich registriert und im Register „Unternehmensregister Companies House“ unter der Nummer 02591468 eingetragen. Die Rechtsform ist Private Limited Company (Ltd) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich). CREDITINCOME LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 19. Februar 2014 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 29. Januar 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 21. März 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPrivate Limited Company (Ltd)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich)
RegisterUnternehmensregister Companies House · Website des Registers
Registernummer02591468
RegisterstelleCompanies House
RechtsordnungVereinigtes Königreich
Sitzanschrift35 BALLARDS LANE, N3 1XW LONDON, Vereinigtes Königreich
Anschrift der HauptverwaltungTHE DORIC VILLA, NW1 4PT LONDON, Vereinigtes Königreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)14.03.1991
LEI213800EKQHS1O28EVO27
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben19.02.2014
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert29.01.2026
Nächste LEI-Erneuerung21.03.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

CREDITINCOME LIMITED diese Einheit
CREDITINCOME INVESTMENTS NO 2 LIMITED Vereinigtes Königreich

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)

Änderungsverlauf

23.05.2023Sitzanschrift geändert