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CROWN UK HOLDCO LIMITED

Private Limited Company (Ltd) · BRENTFORD, Vereinigtes Königreich · LEI 2138005YBTL32WI3LH04
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

CROWN UK HOLDCO LIMITED ist im Vereinigten Königreich registriert und im Register „Unternehmensregister Companies House“ unter der Nummer 11088548 eingetragen. Die Rechtsform ist Private Limited Company (Ltd) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich). CROWN UK HOLDCO LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 18. September 2019 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 25. September 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 26. September 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPrivate Limited Company (Ltd)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich)
RegisterUnternehmensregister Companies House · Website des Registers
Registernummer11088548
RegisterstelleCompanies House
RechtsordnungVereinigtes Königreich
Sitzanschrift8TH FLOOR VANTAGE LONDON, GREAT WEST ROAD, TW8 9AG BRENTFORD, Vereinigtes Königreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)29.11.2017
LEI2138005YBTL32WI3LH04
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben18.09.2019
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert25.09.2026
Nächste LEI-Erneuerung26.09.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

CROWN UK HOLDCO LIMITED diese Einheit
CROWN FINANCE US, INC. Vereinigte Staaten

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)