ENDEFR
Startseite › Vereinigte Staaten › CVC CREDIT PARTNERS GLOBAL YIELD MASTER, L.P.

CVC CREDIT PARTNERS GLOBAL YIELD MASTER, L.P.

Limited Partnership · WILMINGTON, Vereinigte Staaten · LEI 549300E52L9XXWBWD645
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

CVC CREDIT PARTNERS GLOBAL YIELD MASTER, L.P. ist in den Vereinigten Staaten registriert. Die Rechtsform ist Limited Partnership – Kommanditgesellschaft (Vereinigte Staaten). CVC CREDIT PARTNERS GLOBAL YIELD MASTER, L.P. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 16. November 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 14. September 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 7. Oktober 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformLimited Partnership
Kommanditgesellschaft (Vereinigte Staaten)
Register · Website des Registers
Registernummer5968596
RegisterstelleDivision of Corporations, Department of State
RechtsordnungVereinigte Staaten (US-DE)
SitzanschriftC/O MAPLES FIDUCIARY SERVICES (DELAWARE) INC., 4001 KENNETT PIKE, 19807 WILMINGTON, Vereinigte Staaten
Anschrift der Hauptverwaltung42nd Floor, 10019 New York, Vereinigte Staaten
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)19.02.2016
LEI549300E52L9XXWBWD645
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben16.11.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert14.09.2026
Nächste LEI-Erneuerung07.10.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

CVC CREDIT PARTNERS GLOBAL YIELD MASTER, L.P. diese Einheit
CVC Credit Partners Global Yield S.à r.l. Luxemburg

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)