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D.B.A. Beheer B.V.

Besloten Vennootschap · Willemstad, Curaçao · LEI 2549007PPD0K3I2BWI21
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

D.B.A. Beheer B.V. ist auf Curaçao registriert und im Register „Handelsregister“ unter der Nummer 92078 eingetragen. Die Rechtsform ist Besloten Vennootschap. D.B.A. Beheer B.V. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 17. August 2018 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 5. August 2025 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 17. August 2019 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 17. August 2019 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformBesloten Vennootschap
RegisterHandelsregister · Website des Registers
Registernummer92078
RegisterstelleKamer van Koophandel & Nijverheid Curaçao
RechtsordnungCuraçao
SitzanschriftKaya W.F.G. (Jombi) Mensing 14, 2nd Floor, Willemstad, Curaçao
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)12.03.2022
LEI2549007PPD0K3I2BWI21
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben17.08.2018
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert05.08.2025
Nächste LEI-Erneuerung17.08.2019
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

D.B.A. Beheer B.V. diese Einheit
Best Care Investment B.V. Curaçao abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)