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Dansk Byggeri

COMPANY · København, Dänemark · LEI 5493007FLMV3YKDIS798
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

Dansk Byggeri ist in Dänemark registriert und im Register „Zentrales Unternehmensregister (CVR)“ unter der Nummer 26911125 eingetragen. Dansk Byggeri ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 7. September 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 19. Oktober 2023 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 17. Dezember 2020 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 17. Dezember 2020 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformCOMPANY
RegisterZentrales Unternehmensregister (CVR) · Website des Registers
Registernummer26911125
RegisterstelleErhvervsstyrelsen
RechtsordnungDänemark
SitzanschriftNørre Voldgade 106, København K, 1358 København, Dänemark
Anschrift der HauptverwaltungNørre Voldgade 106, 1358 København K, Dänemark
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
LEI5493007FLMV3YKDIS798
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben07.09.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert19.10.2023
Nächste LEI-Erneuerung17.12.2020
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Dansk Byggeri diese Einheit
BYGGERIETS KVALITETSKONTROL A/S Dänemark abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)