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DCPF VI HOLDINGS LLC

Limited Liability Company · DOVER, Vereinigte Staaten · LEI 549300MDJFUDG00W9P87
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

DCPF VI HOLDINGS LLC ist in den Vereinigten Staaten registriert. Die Rechtsform ist Limited Liability Company – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC) (Vereinigte Staaten). DCPF VI HOLDINGS LLC ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. Der LEI wurde am 23. August 2013 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 24. April 2024 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 24. April 2024 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 24. April 2024 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformLimited Liability Company
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC) (Vereinigte Staaten)
Register · Website des Registers
Registernummer5128210
RegisterstelleDivision of Corporations, Department of State
RechtsordnungVereinigte Staaten (US-DE)
Sitzanschrift850 NEW BURTON ROAD SUITE 201, 19904 DOVER, Vereinigte Staaten
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)21.03.2012
LEI549300MDJFUDG00W9P87
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben23.08.2013
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert24.04.2024
Nächste LEI-Erneuerung24.04.2024
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

DCPF VI HOLDINGS LLC diese Einheit

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.