De Banketgroep Holding International B.V.
Kurzprofil
De Banketgroep Holding International B.V. ist in den Niederlanden registriert und im Register „Handelsregister (KvK)“ unter der Nummer 66438845 eingetragen. Die Rechtsform ist besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande). De Banketgroep Holding International B.V. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. Der LEI wurde am 27. Oktober 2016 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 31. August 2018 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 27. Oktober 2018 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).
Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.
Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)
- Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 27. Oktober 2018 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.
Stammdaten
| Rechtsform | besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande) |
|---|---|
| Register | Handelsregister (KvK) · Website des Registers |
| Registernummer | 66438845 |
| Registerstelle | Kamer van Koophandel |
| Rechtsordnung | Niederlande |
| Sitzanschrift | Kraaivenstraat 17, 5048AB Tilburg, Niederlande |
| Kategorie | Unternehmen oder sonstige juristische Person |
| Status | aktiv |
| Gründung (laut GLEIF) | 08.07.2016 |
| LEI | 724500NLQ71GE57GSA91 |
| LEI-Status | abgelaufen |
| LEI erstmals vergeben | 27.10.2016 |
| LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert | 31.08.2018 |
| Nächste LEI-Erneuerung | 27.10.2018 |
| Bestätigung des LEI-Datensatzes | vollständig bestätigt |
Konzernzugehörigkeit
Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet
- Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
- Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.