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DEVON FUNDS MANAGEMENT LIMITED

Limited Liability Company (Ltd) · AUCKLAND, Neuseeland · LEI 2549008RP1KXMQJNSF63
LEI aktiv

Kurzprofil

DEVON FUNDS MANAGEMENT LIMITED ist in Neuseeland registriert und im Register „Companies Register“ unter der Nummer 247856 eingetragen. Die Rechtsform ist Limited Liability Company (Ltd) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neuseeland). An GLEIF ist keine Muttergesellschaft gemeldet. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 30. Januar 2018 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 25. September 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 20. November 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformLimited Liability Company (Ltd)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neuseeland)
RegisterCompanies Register · Website des Registers
Registernummer247856
RegisterstelleCompanies Office (Ministry of Business Innovation and Employment)
RechtsordnungNeuseeland
SitzanschriftTRACY ROWSELL, LEVEL 4, 4 GRAHAM STREET, 1010 AUCKLAND, Neuseeland
Anschrift der HauptverwaltungLEVEL 17, 188 QUAY STREET, 1010 AUCKLAND, Neuseeland
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)24.09.1984
LEI2549008RP1KXMQJNSF63
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben30.01.2018
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert25.09.2026
Nächste LEI-Erneuerung20.11.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

DEVON FUNDS MANAGEMENT LIMITED diese Einheit
Devon Global Themes Fund Neuseeland abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)