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DIF Infrastructure V Coöperatief U.A.

coöperatie · Schiphol, Niederlande · LEI 724500MD70RWZ8K01442
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

DIF Infrastructure V Coöperatief U.A. ist in den Niederlanden registriert und im Register „Handelsregister (KvK)“ unter der Nummer 68027982 eingetragen. Die Rechtsform ist coöperatie. DIF Infrastructure V Coöperatief U.A. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 4 Tochtergesellschaften in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 3 direkte Tochtergesellschaften erfasst; bei 2 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 13. September 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 13. September 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 13. September 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformcoöperatie
RegisterHandelsregister (KvK) · Website des Registers
Registernummer68027982
RegisterstelleKamer van Koophandel
RechtsordnungNiederlande
SitzanschriftSchiphol Boulevard 269, Toren D, 10de verdieping, 1118BH Schiphol, Niederlande
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)07.02.2017
LEI724500MD70RWZ8K01442
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben13.09.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert13.09.2026
Nächste LEI-Erneuerung13.09.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

DIF Infrastructure V Coöperatief U.A. diese Einheit
DIF Infra 5 Finance B.V. Niederlande
American Roads LLC Vereinigte Staaten abgelaufen
DIF Infra 5 US LLC Vereinigte Staaten abgelaufen
Gesamte Gruppe ansehen: 4 Tochtergesellschaften in 2 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (3)