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DPI Holding GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) · Wien, Österreich · LEI 529900239D03C6P2ZZ86
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

DPI Holding GmbH ist in Österreich registriert und im Register „Firmenbuch“ unter der Nummer 369163m eingetragen. Die Rechtsform ist Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). DPI Holding GmbH ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst. Der LEI wurde am 8. November 2016 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 8. Dezember 2021 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 8. Dezember 2021 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 8. Dezember 2021 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformGesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
RegisterFirmenbuch · Website des Registers
Registernummer369163m
RegisterstelleBundesministerium für Justiz
RechtsordnungÖsterreich
SitzanschriftLeopoldauerstraße 179, 1210 Wien, Österreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
LEI529900239D03C6P2ZZ86
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben08.11.2016
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert08.12.2021
Nächste LEI-Erneuerung08.12.2021
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

DPI Holding GmbH diese Einheit
LDD Communication GmbH Österreich
VENDO Kommunikation + Druck GmbH Österreich
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (2)