ENDEFR
Startseite › Niederlande › Dreko Holding B.V.

Dreko Holding B.V.

besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) · Beekbergen, Niederlande · LEI 724500ETYZSBRNTURM56
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

Dreko Holding B.V. ist in den Niederlanden registriert und im Register „Handelsregister (KvK)“ unter der Nummer 08085173 eingetragen. Die Rechtsform ist besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande). Dreko Holding B.V. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 3. April 2023 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 3. April 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 3. April 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformbesloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande)
RegisterHandelsregister (KvK) · Website des Registers
Registernummer08085173
RegisterstelleKamer van Koophandel
RechtsordnungNiederlande
SitzanschriftDorpstraat 96, 7361AX Beekbergen, Niederlande
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)30.12.1999
LEI724500ETYZSBRNTURM56
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben03.04.2023
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert03.04.2026
Nächste LEI-Erneuerung03.04.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Dreko Holding B.V. diese Einheit
De Hypotheker Arnhem B.V. Niederlande abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)