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Drs. B.W. Littel Beheer B.V.

besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) · Rotterdam, Niederlande · LEI 724500HL7MTD7ZP3S279
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

Drs. B.W. Littel Beheer B.V. ist in den Niederlanden registriert und im Register „Handelsregister (KvK)“ unter der Nummer 24441238 eingetragen. Die Rechtsform ist besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande). Drs. B.W. Littel Beheer B.V. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 4. Dezember 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 4. Dezember 2025 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 4. Dezember 2026 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformbesloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande)
RegisterHandelsregister (KvK) · Website des Registers
Registernummer24441238
RegisterstelleKamer van Koophandel
RechtsordnungNiederlande
SitzanschriftBoompjes 258, 3011XZ Rotterdam, Niederlande
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)11.08.2008
LEI724500HL7MTD7ZP3S279
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben04.12.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert04.12.2025
Nächste LEI-Erneuerung04.12.2026
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Drs. B.W. Littel Beheer B.V. diese Einheit
Drs. B.W. Littel B.V. Niederlande abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)