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DRYLOG BULKCARRIERS LTD.

company limited by shares (Ltd) · Road Town, Britische Jungferninseln · LEI 254900P5CEVE50RSKR91
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

DRYLOG BULKCARRIERS LTD. ist auf den Britischen Jungferninseln registriert und im Register „Register of Companies“ unter der Nummer 549270 eingetragen. Die Rechtsform ist company limited by shares (Ltd) – Kapitalgesellschaft (Britische Jungferninseln). DRYLOG BULKCARRIERS LTD. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 20. November 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 15. September 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 19. September 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformcompany limited by shares (Ltd)
Kapitalgesellschaft (Britische Jungferninseln)
RegisterRegister of Companies · Website des Registers
Registernummer549270
RegisterstelleRegistry of Corporate Affairs (British Virgin Islands Financial Services Commission)
RechtsordnungBritische Jungferninseln
SitzanschriftC/O Codan Managements (B.V.I) Limited, Commerce House, VG1110 Road Town, Britische Jungferninseln
Anschrift der HauptverwaltungCommerce House, VG1110 Road Town, Britische Jungferninseln
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)01.01.2007
LEI254900P5CEVE50RSKR91
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben20.11.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert15.09.2026
Nächste LEI-Erneuerung19.09.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

DRYLOG BULKCARRIERS LTD. diese Einheit
OCEAN PRIDE INC. Panama

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.
  • Oberste Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.

Direkte Tochtergesellschaften (1)