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DUBLIN MONTHLY MEETING OF THE RELIGIOUS SOCIETY OF FRIENDS

CHARITY · DUBLIN, Irland · LEI 213800UJZO9QF5V2AQ88
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

DUBLIN MONTHLY MEETING OF THE RELIGIOUS SOCIETY OF FRIENDS ist in Irland registriert und im Register „Charities Register“ unter der Nummer CHY 537 eingetragen. DUBLIN MONTHLY MEETING OF THE RELIGIOUS SOCIETY OF FRIENDS ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 29. November 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 28. April 2021 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 29. November 2018 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 29. November 2018 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformCHARITY
RegisterCharities Register · Website des Registers
RegisternummerCHY 537
RegisterstelleCharities Regulator/An Rialálaí Carthanas
RechtsordnungIrland
SitzanschriftQUAKER HOUSE, STOCKING LANE, D16V3F8 DUBLIN, Irland
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
LEI213800UJZO9QF5V2AQ88
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben29.11.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert28.04.2021
Nächste LEI-Erneuerung29.11.2018
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

DUBLIN MONTHLY MEETING OF THE RELIGIOUS SOCIETY OF FRIENDS diese Einheit
ELDERLY FRIENDS BURSARY FUND Irland abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)