ENDEFR
Startseite › Vereinigte Staaten › DUCKHORN WINE COMPANY

DUCKHORN WINE COMPANY

For-Profit Corporation General Stock (Corporation) · GLENDALE, Vereinigte Staaten · LEI 549300W72VZY35CHZ695
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

DUCKHORN WINE COMPANY ist in den Vereinigten Staaten registriert und im Register „Business Entity Records“ unter der Nummer 766950 eingetragen. Die Rechtsform ist For-Profit Corporation General Stock (Corporation). DUCKHORN WINE COMPANY ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 6. März 2013 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 2. Juni 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 30. Juni 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformFor-Profit Corporation General Stock (Corporation)
RegisterBusiness Entity Records · Website des Registers
Registernummer766950
RegisterstelleSecretary of State
RechtsordnungVereinigte Staaten (US-CA)
SitzanschriftC/O C T CORPORATION SYSTEM, 330 N BRAND BLVD, 91203 GLENDALE, Vereinigte Staaten
Anschrift der Hauptverwaltung1201 Dowdell Lane, 94574 St. Helena, Vereinigte Staaten
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)01.04.1976
LEI549300W72VZY35CHZ695
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben06.03.2013
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert02.06.2026
Nächste LEI-Erneuerung30.06.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

DUCKHORN WINE COMPANY diese Einheit
HERITAGE VINEYARD, LLC Vereinigte Staaten

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)