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e-luscious B.V.

besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) · Gorredijk, Niederlande · LEI 7245008T32AG3UM43768
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

e-luscious B.V. ist in den Niederlanden registriert und im Register „Handelsregister (KvK)“ unter der Nummer 64642895 eingetragen. Die Rechtsform ist besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande). e-luscious B.V. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 8. Februar 2016 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 12. Februar 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 8. Februar 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformbesloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande)
RegisterHandelsregister (KvK) · Website des Registers
Registernummer64642895
RegisterstelleKamer van Koophandel
RechtsordnungNiederlande
SitzanschriftBadweg 48, 8401BL Gorredijk, Niederlande
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)27.11.2015
LEI7245008T32AG3UM43768
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben08.02.2016
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert12.02.2026
Nächste LEI-Erneuerung08.02.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

e-luscious B.V. diese Einheit
e-luscious B2C B.V. Niederlande
e-luscious Group B.V. Niederlande abgelaufen
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (2)