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Earnest Range Limited

company limited by shares (Ltd) · Road Town, Britische Jungferninseln · LEI 549300QNFVE0OTPSDB44
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

Earnest Range Limited ist auf den Britischen Jungferninseln registriert. Die Rechtsform ist company limited by shares (Ltd) – Kapitalgesellschaft (Britische Jungferninseln). Earnest Range Limited ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 21. Januar 2015 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 3. August 2023 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 1. März 2019 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 1. März 2019 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

Rechtsformcompany limited by shares (Ltd)
Kapitalgesellschaft (Britische Jungferninseln)
RechtsordnungBritische Jungferninseln
SitzanschriftPO Box 438, Palm Grove House, VG1110 Road Town, Britische Jungferninseln
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
LEI549300QNFVE0OTPSDB44
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben21.01.2015
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert03.08.2023
Nächste LEI-Erneuerung01.03.2019
Bestätigung des LEI-Datensatzesnur von der Einheit selbst angegeben

Konzernzugehörigkeit

Earnest Range Limited diese Einheit
Union Town Limited Hongkong abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)