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Egerstan Oy

Osakeyhtiö (oy) · VILLÄHDE, Finnland · LEI 743700E5U8LJUMEBWI72
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

Egerstan Oy ist in Finnland registriert und im Register „Unternehmensinformationssystem (YTJ)“ unter der Nummer 0705098-3 eingetragen. Die Rechtsform ist Osakeyhtiö (oy) – Kapitalgesellschaft (Finnland). Egerstan Oy ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 6. März 2026 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 5. Juni 2026 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 5. Juni 2026 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 5. Juni 2026 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformOsakeyhtiö (oy)
Kapitalgesellschaft (Finnland)
RegisterUnternehmensinformationssystem (YTJ) · Website des Registers
Registernummer0705098-3
RegisterstellePatentti- ja Rekisterihallitus
RechtsordnungFinnland
SitzanschriftERSTANTIE 2, 15540 VILLÄHDE, FI-15540 VILLÄHDE, Finnland
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)12.11.1988
LEI743700E5U8LJUMEBWI72
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben06.03.2026
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert05.06.2026
Nächste LEI-Erneuerung05.06.2026
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Egerstan Oy diese Einheit
Anstar Oy Finnland

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.
  • Oberste Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.

Direkte Tochtergesellschaften (1)