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ELECTRONIC THEATRE CONTROLS, INC.

Business Corporation (corp.) · MIDDLETON, Vereinigte Staaten · LEI BBWRRWGACA0HG9ZWF471
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

ELECTRONIC THEATRE CONTROLS, INC. ist in den Vereinigten Staaten registriert. Die Rechtsform ist Business Corporation (corp.). ELECTRONIC THEATRE CONTROLS, INC. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 7. September 2012 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 15. Januar 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 12. Februar 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformBusiness Corporation (corp.)
Register · Website des Registers
Registernummer1E09814
RegisterstelleCorporation Section (Division of Corporate & Consumer Services, Department of Financial Institutions)
RechtsordnungVereinigte Staaten (US-WI)
SitzanschriftC/O RICHARD L TITUS, 3031 PLEASANT VIEW RD, 53562 MIDDLETON, Vereinigte Staaten
Anschrift der Hauptverwaltung3031 PLEASANT VIEW RD, 53562 MIDDLETON, Vereinigte Staaten
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)15.12.1977
LEIBBWRRWGACA0HG9ZWF471
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben07.09.2012
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert15.01.2026
Nächste LEI-Erneuerung12.02.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

ELECTRONIC THEATRE CONTROLS, INC. diese Einheit
ELECTRONIC THEATRE CONTROLS LIMITED Vereinigtes Königreich
ETC HOLDINGS, LLC Vereinigte Staaten abgelaufen
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 2 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (2)