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EMIRATES INVESTMENT AUTHORITY

INVESTMENT AUTHORITY · ABU DHABI, Vereinigte Arabische Emirate · LEI 549300H4PKCQQ209AU91
LEI aktivstaatliche StelleKonzernmutter

Kurzprofil

EMIRATES INVESTMENT AUTHORITY ist in den Vereinigten Arabischen Emiraten registriert. EMIRATES INVESTMENT AUTHORITY ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 4 Tochtergesellschaften in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind. In den GLEIF-Daten sind 4 direkte Tochtergesellschaften erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 4. Februar 2016 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 24. November 2025 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 6. Dezember 2026 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformINVESTMENT AUTHORITY
RechtsordnungVereinigte Arabische Emirate
SitzanschriftPO BOX 3235, INTERNATIONAL TOWER, ADNEC CAPITAL CENTRE, ABU DHABI, Vereinigte Arabische Emirate
Anschrift der HauptverwaltungC/O AL DAR INVESTMENT PROPERTIES LLC, ABU DHABI, Vereinigte Arabische Emirate
Kategoriestaatliche Stelle · Kommunalverwaltung
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)04.02.2016
LEI549300H4PKCQQ209AU91
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben04.02.2016
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert24.11.2025
Nächste LEI-Erneuerung06.12.2026
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

EMIRATES INVESTMENT AUTHORITY diese Einheit
GAMMA EMIRATES INVESTMENTS L.L.C. Vereinigte Arabische Emirate
OMEGA EMIRATES INVESTMENTS - SOLE PROPRIETORSHIP L.L.C. Vereinigte Arabische Emirate
المصرف العربى للاستثمار والتجارة الخارجية Vereinigte Arabische Emirate
EIC III Ltd. Kaimaninseln abgelaufen
Gesamte Gruppe ansehen: 4 Tochtergesellschaften in 2 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.
  • Oberste Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.

Direkte Tochtergesellschaften (4)