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Ernst and Young Experts Comptables-Ernst and Young Accountants

Besloten Vennootschap (BV) · Machelen, Belgien · LEI 549300G3IE2CA83L1Y96
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

Ernst and Young Experts Comptables-Ernst and Young Accountants ist in Belgien registriert und im Register „Zentrale Unternehmensdatenbank (ZUD/KBO/BCE)“ unter der Nummer 0423360260 eingetragen. Die Rechtsform ist Besloten Vennootschap (BV) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Belgien). Ernst and Young Experts Comptables-Ernst and Young Accountants ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 31. März 2020 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 16. April 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 28. Februar 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformBesloten Vennootschap (BV)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Belgien)
RegisterZentrale Unternehmensdatenbank (ZUD/KBO/BCE) · Website des Registers
Registernummer0423360260
RegisterstelleFederale Overheidsdienst Economie / Service Public Fédéral Economie
RechtsordnungBelgien
SitzanschriftKouterveldstraat 7B bus 1, 1831 Machelen, Belgien
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)29.12.1982
LEI549300G3IE2CA83L1Y96
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben31.03.2020
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert16.04.2026
Nächste LEI-Erneuerung28.02.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Ernst and Young Experts Comptables-Ernst and Young Accountants diese Einheit
ERNST & YOUNG FIDUCIAIRE Belgien

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)