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EUNICE ENERGY GROUP LIMITED

Ιδιωτική Εταιρεία Περιορισμένης Ευθύνης με μετοχές · NICOSIA, Zypern · LEI 213800JVNV945Q5K1Q30
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

EUNICE ENERGY GROUP LIMITED ist auf Zypern registriert und im Register „Companies Section“ unter der Nummer ΗΕ 124962 eingetragen. Die Rechtsform ist Ιδιωτική Εταιρεία Περιορισμένης Ευθύνης με μετοχές. EUNICE ENERGY GROUP LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 6 Tochtergesellschaften in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. Der LEI wurde am 8. April 2020 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 24. Mai 2021 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 8. April 2021 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 8. April 2021 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformΙδιωτική Εταιρεία Περιορισμένης Ευθύνης με μετοχές
RegisterCompanies Section · Website des Registers
RegisternummerΗΕ 124962
RegisterstelleDepartment of Registrar of Companies and Official Receiver
RechtsordnungZypern
SitzanschriftBOUBOULINAS 1, 1060 NICOSIA, Zypern
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
LEI213800JVNV945Q5K1Q30
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben08.04.2020
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert24.05.2021
Nächste LEI-Erneuerung08.04.2021
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

EUNICE ENERGY GROUP LIMITED diese Einheit
Gesamte Gruppe ansehen: 6 Tochtergesellschaften in 2 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.