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F.N.W. van Maren Holding B.V.

besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) · 's-Gravenhage, Niederlande · LEI 724500Q6NSDEYPFT7Y65
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

F.N.W. van Maren Holding B.V. ist in den Niederlanden registriert und im Register „Handelsregister (KvK)“ unter der Nummer 27173309 eingetragen. Die Rechtsform ist besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande). F.N.W. van Maren Holding B.V. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 9. Dezember 2020 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 9. Dezember 2025 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 9. Dezember 2026 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformbesloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande)
RegisterHandelsregister (KvK) · Website des Registers
Registernummer27173309
RegisterstelleKamer van Koophandel
RechtsordnungNiederlande
SitzanschriftWaldorpstraat 282, 2521CG 's-Gravenhage, Niederlande
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)09.07.1998
LEI724500Q6NSDEYPFT7Y65
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben09.12.2020
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert09.12.2025
Nächste LEI-Erneuerung09.12.2026
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

F.N.W. van Maren Holding B.V. diese Einheit
F.N.W. van Maren Beleggingen B.V. Niederlande abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)